BGH XII ZB 391/16 Bestellung durch Rechtspfleger

FamFG § 158 Abs. 3 Satz 4; RPflG § 11 Abs. 2

Wird in einer Kindschaftssache durch den Rechtspfleger ein Verfahrensbeistand bestellt, findet gegen diese Entscheidung die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statt.

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